GÜNTHER ALBEL
TEAM SPÖ VILLACH
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TEAM SPÖ VILLACH
Wann und Wo?
Ab sofort kannst du deine Wahlkarte unter wahlkarte.villach.at ganz einfach online beantragen. Dies ist bis 24. Februar, 23:59 Uhr möglich. Alternativ kannst du deine Wahlkarte von 1. bis 26. Februar, 12 Uhr, im Wahlbüro der Stadt Villach persönlich abholen.
Wann und Wo?
Ab 1. Februar kannst du deine Wahlkarte auch in der FRISCHLUFT-WAHLKABINE am Standesamtsplatz abholen und gleich wählen (MO–FR 8–12 Uhr, MO–MI 13–16 Uhr, DO 13-20 Uhr sowie Samstag, 13. Februar: 8-18 Uhr). Dies ist bis zum 26. Februar, 12 Uhr möglich.
Infos auf: villach.at/wahl21
Wann und Wo?
Am 19. Februar kannst du zwischen 10 und 20 Uhr in einem von 11 Wahllokalen deine Stimme abgeben:
Wann und Wo?
Am 28. Februar kannst du von 7 bis 16 Uhr in deinem Wahllokal wählen. Bitte unbedingt die persönliche Wahlinformation, einen amtlichen Lichtbildausweis sowie einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. Im Wahllokal ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Für weitere Fragen wende dich gerne per Mail an villach@spoe.at oder per Telefon unter 04242 / 205 1011 an uns.
Für die Briefwahl kann man eine Wahlkarte beantragen, wenn man für die Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 28. Februar 2021 wahlberechtigt ist und am Wahltag seine Stimme voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal abgeben kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man am Wahltag arbeiten muss, nicht in Villach sein kann oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in das Wahllokal kommen kann.
Die Wahlkarte wird per Post an die angegebene Zustelladresse geschickt. Die Wahlkarte kann nicht per E-Mail oder per Fax zugeschickt werden. Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als „Einschreiben“ versendet. Davon ausgenommen sind nur Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur) beantragt werden. Bei diesen Anträgen kann man auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn die Wahlkarte nicht eingeschrieben versendet wird, erfolgt die Zustellung auf eigene Gefahr.
Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.
Bitte befolge die Anweisungen auf der Wahlkarte. Und vergiss nicht auf die Unterschrift am Kuvert!
Wenn du deine Wahlkarte verlierst, gibt es KEINEN Ersatz. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.